Erstanamnese (Dauer ca. 1,5 bis 2 Std.): nach Zeitaufwand, max. 120 EUR
Weitere Behandlungen: nach Aufwand (Stundensatz 80 EUR)
Die erbrachten Leistungen werden grundsätzlich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Da das Gebührenverzeichnis seit 1985 existiert und seitdem nicht an die aktuellen Kosten angeglichen wurde, sind Heilpraktiker darauf angewiesen, ihre Honorare mit dem Patienten frei zu vereinbaren.
Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten in der Regel die Behandlungskosten - oder zumindest Teile davon. Je nach Versicherung und abgeschlossenem Tarif kann die Höhe der Erstattung sehr unterschiedlich sein. Dies sollte am besten vor der Behandlung mit der Versicherung abgeklärt werden.Neuer Text